Informationen zur IHK-Prüfung: "Geprüfte Fachfrau / Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK"

Folgende Angaben sind ohne Gewähr und können von IHK zu IHK abweichen.

Der Ablauf der IHK-Prüfung (theoretischer und praktischer Teil)

Der theoretische (schriftliche) Teil der Prüfung besteht aus 2 Teilen:

Teil 1
Kenntnisse über Beratung und rechtliche Grundlagen.
Hier wird die rechtliche und kaufmännische Kenntnis abgefragt. Dieser erste Teil der theoretischen Prüfung besteht aus 40 Fragen und dauert 60 Minuten.

Teil 2
Finanzierung und Kreditprodukte.
Hier werden Fragen zu den Produkten in der Kreditbranche abgefragt. Dieser zweite Teil der theoretischen Prüfung besteht aus 60 Fragen und dauert 90 Minuten.

Der praktische (mündliche) Teil besteht aus einem Rollenspiel.

Das Rollenspiel simuliert eine Kundenberatung und dauert exakt 20 Minuten. Die Vorbereitungszeit beträgt ebenfalls 20 Minuten. Durch den Prüfungsausschuss wird einer von 9 Fällen (pro Fall gibt es zwei Varianten) ausgewählt. Ein Prüfer spielt den Kunden und der „Prüfling“ den Berater. Diese 9 Fallbeispiele sind offiziell auf den Webseiten der IHK’s zum Download verfügbar.

Erst nach Bestehen des schriftlichen Teils (jeweils mindestens 50% der Punkte in Teil 1 und Teil 2) wird man für den praktischen (mündlichen) Teil zugelassen.

Aufbau der theoretischen (praktischen) Prüfung:

  • Geschlossene Fragen

  • Antworten sind vorgegeben

  • Davon 70% Single-Choice. Die Single-Choice Aufgaben sind daran zu erkennen, dass die Antworten mit Kreisen zum Ankreuzen vorgegeben sind.

  • 30% Multiple-Choice (Kästchen zum Ankreuzen). Hier sind mehrere Antworten möglich. Max. jedoch die Hälfte der Antwortvorschläge aber mindestens 2! (Bsp.: 6 Antwortvorschläge… hier können max. nur 3 Antworten richtig sein)

Voraussetzungen zum Bestehen:

Theoretischer (schriftlicher) Teil 1:
Jede Aufgabe hat einen Punkt. Hier müssen 50% (es sind 40 Aufgaben) richtig beantwortet werden. Also mindestes 20 von 40 Aufgaben

Theoretischer (schriftlicher) Teil 2:
Jede Aufgabe hat einen Punkt. Hier müssen 50% (es sind 60 Aufgaben) richtig beantwortet werden. Also mindestens 30 von 60 Aufgaben

Praktischer (mündlicher) Teil:
Sobald man den theoretischen (schriftlichen) Teil bestanden hat ist man für die praktische (mündliche) Prüfung zugelassen.

Allgemeine Infos zur §34i, GewO IHK-Prüfung:
  • Prüfung für die Zulassung zum Immobiliardarlehensvermittler (§34i, GewO)
  • Prüfungen finden alle 3 Monate statt.
  • Man kann bei jeder IHK seine Sachkundeprüfung ablegen (muss nicht in derselben Stadt / Region) sein.
  • Anmeldefrist jeweils mind. 30 Tage vorher.
  • Gewerbezulassung nur erhältlich beim ortsansässigen Amt, wo das Gewerbe ausgeführt werden soll. Die Gebühr für die Anmeldung ist von Amt zu Amt unterschiedlich und kann stark voneinander abweichen.
Weitere Informationen:
  • Nach bestandener Sachkundeprüfung kann man sich als Immobiliardarlehensvermittler registrieren lassen:
    a. Honor-Berater (Rechnung an Kunden)
    b. oder als Berater auf Provisionsbasis (Provision durch Kreditvermittlung an Banken)Beide Optionen darf man nicht ausüben. Man muss sich für eine Option entscheiden und sich entsprechend registrieren lassen.
  • Die Prüfung kann man so oft wiederholen, wie man möchte. Sollte man die theoretische (schriftliche) Prüfung bestehen aber nicht den praktische (mündlichen) Prüfung, dann kann man innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung wiederholen. Man muss nicht nochmal den theoretischen Teil wiederholen.
  • Alle Details findest du in der Prüfungsordnung der IHK Karlsruhe.
Die Kosten sind je nach IHK und Gewerbeamt unterschiedlich, daher nur ungefähr-Angaben
FirstBaufi 34i-Prüfungsvorbereitungskurs 399,- €
IHK Prüfungszulassung (für theoretischen und praktischen Teil) 325,- €
IHK Prüfungszulassung (nur für theoretischen Teil) 215,- €
Registereintragung (bei Angestellten-Status 10,-€) 25,- €
Berufshaftpflicht-Vers. pro Jahr 150,- €
Polizeiliches Führungszeugnis 10,- €
Gewerbezentralregister-Auszug 20,- €
Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder 15,- €
Verwaltungsgebühr Eintragung für §34i GewO 500,- €
Verwaltungsgebühr Eintragung für §34c GewO (Makler) 220,- €

Berufliche Qualifikationen, die keine IHK-Prüfung ablegen müssen:

Ohne weitere Berufserfahrung:
  • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau
  • Bankkaufmann / Bankkauffrau
  • Sparkassenkaufmann / Sparkassenkauffrau
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“, wenn
    a) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. I S. 1187) abgelegt wurde oder
    b) die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen“ gewählt hat
  • Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in
  • Geprüfte/r Bankfachwirt/in
  • Geprüfte/r Fachwirt/in für Finanzberatung
  • Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
Bei mindestens 1 Jahr Berufserfahrung:
  • Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt/in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
Bei mindestens 2 Jahre Berufserfahrung:
  • Abschlusszeugnis als Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen
Bei mindestens 3 Jahre Berufserfahrung:
  • Erfolgreicher Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie (bei der Hochschule muss es sich um eine Hochschule im Sinne des §1 Hochschulrahmengesetzes (HRG) bzw. um eine nach dem jeweiligen Landesgesetz öffentlichrechtliche geprüfte bzw. staatlich anerkannte Berufsakademie handeln. Die Berufserfahrung muss im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung erworben worden sein und der Nachweis der Berufserfahrung ist jeweils durch Vorlage von Arbeitszeugnissen, durch Agenturverträge, Provisionsvereinbarungen oder sonstigen Bescheinigungen zu erbringen).

Diese Übersicht der anerkannten Berufsqualifikationen für Immobiliardarlehensermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater ergibt sich aus § 4 ImmVermV.

Mit folgenden Berufsqualifikationen ist keine praktische (mündliche) Prüfung abzulegen:

  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Finanzanlagenberater) oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder vor dem 1. Januar 2009 die Prüfung des BWV abgelegt oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) abgelegt.

Gewerbezulassung / -Erlaubnis erhält man bei seinem zuständigen Gewerbeamt / IHK, wo man seinen Firmensitz haben wird:

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen geregelt sein:

  • Geordnete finanzielle Verhältnisse (hierzu ist NICHT gemeint, z.B. der Schufa-Score, bestehende Kredite oder sonstiges)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis

Diese Informationen sollen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.